Arbeit und Personal
Kündigung wegen mangelhafter Arbeitsleistung
- Veröffentlicht am
Ein Unternehmer hatte seinen Betrieb verkleinert, einen dort tätigen Arbeitsnehmer aber behalten und anderweitig eingesetzt. Nach einiger Zeit ergab sich für den Arbeitgeber aber, dass die Arbeitsleistung des Mitarbeiters an dem neuen Arbeitsplatz mangelhaft war. Deshalb wurde das Arbeitsverhältnis aus personenbedingten Gründen gekündigt, was der Arbeitnehmer aber nicht hinnehmen wollte. Deshalb hat sich das Landesarbeitsgericht Nürnberg im Urteil vom 12. Juni 2007 – 6 Sa 37/07 – mit dem Sachverhalt befasst. Schon länger sind die Arbeitsgerichte der Auffassung, dass eine personenbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt ist, wenn der Arbeitgeber für das vereinbarte Entgelt keine angemessene Gegenleistung erhält. Dies kann der Fall sein,...
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