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Arbeit und Personal

Klageverzichtsvereinbarung

Veröffentlicht am
Eine Klageverzichtsvereinbarung, die im unmittelbaren zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Ausspruch einer Kündigung getroffen wird, ist ein Auflösungsvertrag im Sinne des § 623 BGB und bedarf daher der Schriftform. Dies entschied das Landesarbeitsgericht in einem Urteil vom 19. April 2007, Az. 2 AZR 208/06. Michael Henn, Stuttgart, Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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