Arbeit und Personal
Falsche Kündigungsfrist bei Änderungskündigung
- Veröffentlicht am
Will ein Arbeitgeber arbeitsvertragliche Rechte eines Arbeitnehmers einseitig abändern, muss er das bestehende Arbeitsverhältnis kündigen. Bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen sind vielerlei Fehlentscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen möglich. Das musste jüngst ein Unternehmer durch höchstrichterliche Instanz erfahren. Er wollte seinen Arbeitnehmern per Änderungskündigung einen neuen Arbeitsbereich zuweisen und Reduzierung des Gehalts durchsetzen. Die angebotenen Änderungsbedingungen sollten nach Willen des Arbeitgebers bereits vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist eingreifen. Seine Beschäftigten wollten dies nicht akzeptieren, das BAG hatte daraufhin zu entscheiden, was in diesem Fall rechtens ist. Das Arbeitsrecht kennt...
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