Versicherungen
Haftpflichtversicherungsschutz für Pflanzenschutzspritzmaschine
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Wenn eine selbstfahrende Pflanzenschutzspritzmaschine einen Schaden verursacht und der Betrieb deshalb Schadenersatz leisten muss, kann der Betriebsinhaber nicht zwingend davon ausgehen, dass für den Schaden seine Betriebshaftpflichtversicherung einsteht. Es kommt entscheidend auf den Haftpflichtversicherungsvertrag an. Die Versicherung ist nur dann verpflichtet, für den Schaden einzustehen, wenn das Risiko der selbstfahrenden Pflanzenschutzspritzmaschine in den Vertrag einbezogen worden ist. Jedoch sind in den Betriebshaftpflichtversicherungsverträgen meistens Schäden ausgeschlossen, die durch den Gebrauch eines Kfz verursacht werden. Allerdings gibt es in Verträgen auch eine Ergänzungsklausel, wonach die gesetzliche Haftpflicht aus...
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