Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Landwirtschaftliche Pflegekasse erhält Finanzhilfe

Die Landwirtschaftliche Pflegekasse (LPK) erhält derzeit eine Finanzhilfe vom Bund. Grund dafür ist die Reduzierung des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung.

von SVLFG erschienen am 12.03.2025
© SVLFG
Artikel teilen:

„Dass wir die Finanzhilfe in Anspruch nehmen, wirkt sich nicht negativ auf die Versicherten aus“, erklärt Martin Empl, Vorstandsvorsitzender der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). „Es handelt sich um ein vorausschauendes Vorgehen, mit dem die SVLFG als LPK frühzeitig und transparent agiert, damit die Leistungen fristgerecht ausgezahlt werden. Andere Pflegekassen müssen im Bedarfsfall genauso handeln.“

Die LPK erhält regelmäßig Zahlungen aus dem sogenannten Ausgleichsfonds, der beim Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) angesiedelt ist. Dieser Fonds dient der Finanzierung der Pflegeversicherung. Pflegekassen, deren Einnahmen die Ausgaben übersteigen, führen ihre Einnahmeüberschüsse bis auf eine Reserve an den Ausgleichsfonds ab. Dieser wiederum stellt Mittel für Pflegekassen mit Ausgabenüberschüssen bereit. Die LPK erhält diese Mittel bereits seit längerem, denn das Durchschnittsalter ihrer Versicherten ist im Vergleich zu dem bei anderen Pflegekassen höher. Damit werden bei der LPK in Folge auch mehr Leistungen in Anspruch genommen.

Aufgrund gesetzlicher Grundlagen hielt die LPK, wie auch alle anderen Pflegekassen, stets eine Liquiditätsreserve vor, um die laufenden Ausgaben zu bestreiten und Schwankungen abzufedern. Durch die vom BAS vollzogene Reduzierung der Reserve der Pflegekassen bei gleichzeitig gestiegenen Ausgaben und bei nicht entsprechend höheren Einnahmen hat sich diese jedoch bei allen Pflegekassen und damit auch bei der LPK verringert. Da die Mittel aus dem Ausgleichsfonds erst rückwirkend in der Mitte des Monats überwiesen werden, muss die LPK die ersten beiden Wochen zu einem Teil mit Mitteln aus der Finanzhilfe überbrücken.

Aus diesem Grund hat die SVLFG als LPK, wie für diesen Fall vorgesehen, beim BAS zusätzlich einen Antrag auf Finanzhilfe gestellt, um ihre Ausgaben weiterhin pünktlich decken zu können. Diese wird am Monatsende für die ersten beiden Wochen des Folgemonats in Vorleistung gezahlt. Die Mittel, welche die LPK bezieht, werden mit denen aus dem Ausgleichsfonds verrechnet. Sie erhält also im Ergebnis nicht mehr Unterstützung als vorher, muss diesen Weg jedoch aufgrund der vorgegebenen Rahmenbedingungen jeden Monat erneut gehen.

Mehr zum Thema:
0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren