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Mehr Netto vom Brutto

Steuerliche Entlastungen beschlossen

Höhere Freibeträge, mehr Kindergeld und angepasste Steuertarife: Mit diesen Verbesserungen entlastet die Bundesregierung Bürger in den kommenden Jahren erheblich. Das Kabinett hat dazu gesetzliche Regelungen auf den Weg gebracht.

von Presse- und Informationsamt der Bundesregierung erschienen am 29.07.2024
In den kommenden Jahren entlastet die Bundesregierung die Bürger: Die Grund- und Kinderfreibeträge werden erhöht, auch das Kindergeld steigt. © Julia Appel
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Die Bundesregierung hat sich in ihren Haushaltsgesprächen darauf verständigt, Bürger weiter zu entlasten. Dazu hat das Kabinett das Steuerfortentwicklungsgesetz beschlossen, das ab 2025 für spürbar mehr Netto vom Brutto sorgt. Auch für Unternehmen und gemeinnützige Organisationen sind Verbesserungen vorgesehen.

Was bedeutet das konkret?

  • Für 2025 und 2026 werden die Grund- und Kinderfreibeträge deutlich erhöht. Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommensteuer gezahlt werden muss – steigt 2025 auf 12.084 Euro und 2026 auf 12.336 Euro. Dieser Betrag bleibt steuerfrei, weil er das Existenzminimum einer erwachsenen Person sichert. Gleichzeitig wird auch der steuerliche Kinderfreibetrag angehoben – auf 9600 Euro im Jahr 2025 und auf 9756 Euro im Jahr 2026.
  • 2025 und 2026 steigen auch die Freigrenzen beim Solidaritätszuschlag und der Einkommensteuertarif wird – mit Ausnahme des sogenannten „Reichensteuersatzes“ – erneut an die Inflation angepasst. Das bedeutet: Löhne und Gehälter werden nicht höher besteuert, wenn ihr Anstieg lediglich die höheren Preise ausgleicht.
  • Kinder, Jugendliche und Familien erhalten konkrete Leistungsverbesserungen. Das Kindergeld steigt im kommenden Jahr um fünf Euro auf 255 Euro monatlich, 2026 dann um weitere vier Euro auf 259 Euro.
  • Für Familien, die von Armut betroffen sind oder ein geringes Einkommen haben, erhöht sich der Sofortzuschlag ab 2025 um fünf Euro auf 25 Euro im Monat.

Was ändert sich außerdem?

  • Für Unternehmen werden steuerliche Impulse durch verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten und die Ausweitung der Forschungsförderung gesetzt. Diese Maßnahmen aus der vereinbarten Wachstumsinitiative sollen Investitionen privater Unternehmen anregen und den Standort Deutschland attraktiver machen.
  • Weitere wichtige Anpassungen betreffen die Gemeinnützigkeit: Steuerbegünstigte Organisationen dürfen sich künftig außerhalb ihres Zweckes gelegentlich zu tagespolitischen Ereignissen äußern, ohne hierdurch ihre Steuerbegünstigung zu verlieren. Also zum Beispiel der Sportverein, der sich anlässlich aktueller Vorkommnisse gegen Rassismus positioniert. Außerdem erhalten gemeinnützige Organisationen mehr Zeit, um die ihnen zugewiesenen Mittel zu verwenden und mehr Flexibilität, wenn sie Fotovoltaikanlagen anschaffen oder betreiben.
  • Zusätzlich wird ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt: die Überführung der Steuerklassen III und V in das Faktorverfahren der Lohnsteuerklasse IV.

Wichtig: Das Splitting-Verfahren bei der Einkommensteuer bleibt für Ehe- und Lebenspartner auch in Zukunft erhalten und wird durch die Reform zeitgemäß angewendet. Denn mit dem Faktorverfahren kann die steuermindernde Wirkung des „Ehegattensplitting“ bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug individuell berücksichtigt werden. Das Verfahren soll ab 2030 gelten, das heißt, die Steuerklassen III und V kommen dann nicht mehr für den Lohnsteuerabzug zur Anwendung.

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