Baurecht
Bauliche Anlagen zu nah an der Straße
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Grundsätzlich sind Hochbauten jeder Art nur in einer Entfernung bis zu 20m von Bundestraßen entfernt zulässig. Diese Vorschrift ließ der Inhaber eines Gartenbaubetriebs außer acht, als er ohne Einholung einer Baugenehmigung eine Pumpstation innerhalb der Schutzzone errichten ließ, ebenso wie ein Sammelbecken für Niederschlagswasser. Das Sammelbecken und die Pumpstation lagen nur 10m vom äußeren befestigten Fahrbahnrand einer Bundesstraße entfernt. Unerheblich war, dass die Anlagen aus topografischen Gründen von der Straße aus nicht sichtbar waren. Das Bauvorhaben stellte auch nicht nur eine unerhebliche Änderung oder Nutzung von ursprünglich schon vorhanden gewesenen Anlagen dar. Der Betriebsinhaber, der die Anlagen beseitigen sollte,...
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