Pflanzenschutz auf dem Friedhof
Wildkräuter bekämpfen
Herbizide dürfen nicht überall ohne Genehmigung eingesetzt werden. Worauf besonders Friedhofsgärtner achten müssen, erfahren Sie hier.
- Veröffentlicht am

Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist laut Pflanzenschutzgesetz auf Freilandflächen nur dann erlaubt, wenn diese landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt sind. Dies trifft auf Grabflächen zu, nicht jedoch auf Friedhofswege. Für die chemische Wildkrautbekämpfung auf Wegen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Im ausgehenden Winter und im Frühjahr, während sich die meisten verholzenden Pflanzen noch in der Vegetationsruhe befinden, ist ein günstiger Zeitpunkt zur Ausbringung von Herbiziden. Hier sind vor allem Bodenherbizide mit langer Wirkungsdauer geeignet. Wichtig: Alle Bodenherbizide wirken nur bei Ausbringung auf feuchten, frostfreien Boden. Wildkräuter sollten das Keimblattstadium, höchstens das Zwei-Blatt-Stadium, noch...
DEGA GARTENBAU Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen



