Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Pflanzenschutz auf dem Friedhof

Wildkräuter bekämpfen

Herbizide dürfen nicht überall ohne Genehmigung eingesetzt werden. Worauf besonders Friedhofsgärtner achten müssen, erfahren Sie hier.



Veröffentlicht am
Sauerklee, Oxalis corniculata, in Grabbepflanzung mit Juniperus
Sauerklee, Oxalis corniculata, in Grabbepflanzung mit JuniperusHolger Nennmann
Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist laut Pflanzenschutzgesetz auf Freilandflächen nur dann erlaubt, wenn diese landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt sind. Dies trifft auf Grabflächen zu, nicht jedoch auf Friedhofswege. Für die chemische Wildkrautbekämpfung auf Wegen ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Im ausgehenden Winter und im Frühjahr, während sich die meisten verholzenden Pflanzen noch in der Vegetationsruhe befinden, ist ein günstiger Zeitpunkt zur Ausbringung von Herbiziden. Hier sind vor allem Bodenherbizide mit langer Wirkungsdauer geeignet. Wichtig: Alle Bodenherbizide wirken nur bei Ausbringung auf feuchten, frostfreien Boden. Wildkräuter sollten das Keimblattstadium, höchstens das Zwei-Blatt-Stadium, noch...
Weiterlesen mit unserem...

DEGA GARTENBAU Digital Mini-Abo

  • Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
  • Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
  • Alle Heftartikel auch online lesen
41,99 EUR / 3 Monate
Sie haben bereits ein Digital-Abo?
Sie haben bereits ein Print-Abo? Hier rabattiertes Digital-Upgrade bestellen
Mehr zum Thema: