CMA und ZMP erhalten Geld
Die Europäische Kommission hat die beihilfenrechtliche Genehmigung des deutschen Absatzfondsgesetzes bis zum 31. Dezember 2013 verlängert.
- Veröffentlicht am
Für die Absatzförderungsaktivitäten der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) und für die Maßnahmen der Marktberichterstattung der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (ZMP) stehen somit in den nächsten fünf Jahren bis zu 610 Mio.€ zur Verfügung.
Die EU-Genehmigung ist alle fünf Jahre erforderlich, da der Absatzförderungsfonds der deutschen Land und Ernährungswirtschaft (Absatzfonds) mit sogenannten parafiskalischen Geldern arbeitet, die aus Sicht der Europäischen Kommission wie staatliche Gelder zu behandeln sind. CMA/ZMP
Barrierefreiheit Menü
Hier können Sie Ihre Einstellungen anpassen:
Schriftgröße
Kontrast
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.