Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
EU-Genehmigung

CMA und ZMP erhalten Geld

Die Europäische Kommission hat die beihilfenrechtliche Genehmigung des deutschen Absatzfondsgesetzes bis zum 31. Dezember 2013 verlängert.

Veröffentlicht am
Dieser Artikel ist in der erschienen.
PDF herunterladen
Artikel teilen:

Für die Absatzförderungsaktivitäten der Centralen Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) und für die Maßnahmen der Marktberichterstattung der Zentralen Markt- und Preisberichtstelle für Erzeugnisse der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (ZMP) stehen somit in den nächsten fünf Jahren bis zu 610 Mio.€ zur Verfügung.

Die EU-Genehmigung ist alle fünf Jahre erforderlich, da der Absatzförderungsfonds der deutschen Land und Ernährungswirtschaft (Absatzfonds) mit sogenannten parafiskalischen Geldern arbeitet, die aus Sicht der Europäischen Kommission wie staatliche Gelder zu behandeln sind. CMA/ZMP

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren