Arbeit und Personal
Betrug rechtfertigt fristlose Kündigung
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Ein Spesenbetrug und ein Arbeitszeitbetrug können selbst dann als Grund zur fristlosen Entlassung ausreichen, wenn es sich um einen einmaligen Vorfall mit geringen finanziellen Auswirkungen handelt. So entschied das Bundesarbeitsgericht, Az.: 2 AZR 264/06. jlp
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