Verkehr
Fahrverbot: Ausnahmen vom Regelfall
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Fahrzeugführer, denen eine Geschwindigkeitsüberschreitung zur Last gelegt wird, haben meist weniger Probleme mit der Bußgeldhöhe, sondern mit dem verhängten Fahrverbot. Ausnahmen von diesem Fahrverbot sind nur in ganz engen Grenzen zulässig. So wurde ein Fahrzeugführer, der als Berufsfeuerwehrmann tätig war, ausnahmsweise vom Fahrverbot teilweise befreit. Aus Gründen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sah das Gericht bei ihm eine Ausnahme vom Fahrverbot für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und für Krankenkraftwagen vor. Für private Fahrten im „normalen“ Auto blieb es aber beim Fahrverbot. So entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, Az.: 2 Ss (OWi) 118/07 - 50/07. jlp
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