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Gefahren durch Sonne und Hitze

SVLFG fördert Schutzmaßnahmen

Ab dem 1. März beginnt die zweite Förderaktion der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zu ausgewählten Präventionsprodukten. Bezuschusst wird dann der Kauf von Sonnen- und Hitzeschutzprodukten sowie Kühlkleidung.

von SVLFG/Redaktion erschienen am 19.02.2025
Bei Sonnenschutzhüten gibt es auch Modelle, die sich für Zöpfe eignen. © iQ-Company AG
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Die SVLFG fördert den Kauf von Kopfbedeckungen und weiterer Sonnenschutzprodukte, die im Arbeitsalltag vor UV-Strahlung schützen, sowie Kühlkleidung. Im Einzelnen sind dies:

  • Kühlkleidung (Westen, Kühlcaps mit Nackenschutz, Kühlshirts)
  • Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz
  • Sonnenschutzzelte (nur für Arbeitgeberbetriebe).

Werden mehrere Produkte gekauft, beträgt die Förderung einmalig bis zu 800 € für die zusammengerechneten Kaufbeträge. Die Produkte können daher auch gemischt werden. Neben der Maximalförderung ist die Fördersumme auf höchstens 50 % des zuletzt gezahlten Jahresbeitrages begrenzt. Die Produkte dürfen erst nach der Förderzusage gekauft werden. Die Aktion endet, wenn die Fördersumme aufgebraucht ist, spätestens am 30. November 2025. Informationen hierzu finden sich auch unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern (herunterscrollen).

Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die Antragsformulare stehen dort ab 1. März, 12 Uhr, zur Verfügung. Die SVLFG empfiehlt, sich rechtzeitig zu hier registrieren.

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