„Der Gartenbau braucht keine zweite EHEC-Krise!“
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) sieht den Referentenentwurf zum Wasserhaushaltsgesetz eher kritisch. Die geplanten Mindestanforderungen an die Wiederverwendung von aufbereitetem kommunalem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung seien unzureichend.
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In Zukunft könne grundsätzlich auch die Verwendung von Abwasser zur landwirtschaftlichen Nutzung eine Rolle spielen, um Wassermangel zu begegnen, räumt der ZVG in seiner Stellungnahme zum Änderungsentwurf des Bundesumweltministeriums ein.
Allerdings sei dabei unverzichtbar, dass die Zulassung an strenge Auflagen zur Risikobewertung und an Qualitätsstandards geknüpft wird. Die jetzt genannten EU-Kriterien seien Mindestkriterien, die nicht ausreichten, um den Gesundheitsschutz der Verbraucher und den Schutz der Kulturen zu gewährleisten. Hier sind strengere Regelungen erforderlich. Dies gelte vor allem für Obst und Gemüse, die für den Verzehr, roh oder aufbereitet, vorgesehen sind. Es sei unverzichtbar, die Genehmigung von aufbereitetem Abwasser zu Bewässerungszwecken an strenge Auflagen zur Risikobewertung und an Qualitätsstandards zu knüpfen.
Grundvoraussetzung für die Nutzung aufbereiteten Abwassers sei, dass kein Risiko für Gesundheit des Menschen, die Umwelt und für die Erzeugung gartenbaulicher Produkte besteht. „Der Gartenbau braucht keine zweite EHEC-Krise!“, heißt es in der Stellungnahme.
Die Kosten für die Abwasserreinigung dürften nicht den Klarwassernutzern, sondern den Verursachern zugeordnet werden. Der ZVG befürchtet, dass mit der verbundenen Antragspflicht zur Erteilung einer Erlaubnis hohe Kosten auf den Antragsteller zukommen oder überwälzt werden. Damit könnten wiederum weitere Auflagen, aber auch hohe Kosten verbunden sein, die interessierte Nutzer von einer Antragstellung abhalten könnten.
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