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ZVG mahnt Sektoren-Anerkennung und EnEfG-Anpassungen an

Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat Nachbesserungen innerhalb der BECV-Carbon-Leakage-Verordnung und beim Energieeffizienzgesetz (EnEfG) angemahnt. In einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck erläuterte ZVG-Präsident Jürgen Mertz die beiden Punkte.

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Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat Nachbesserungen innerhalb der BECV-Carbon-Leakage-Verordnung und beim Energieeffizienzgesetz (EnEfG) angemahnt.
Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) hat Nachbesserungen innerhalb der BECV-Carbon-Leakage-Verordnung und beim Energieeffizienzgesetz (EnEfG) angemahnt.Christoph Killgus
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„Das neue EnEfG in seiner jetzigen Form ist für viele der kleinen und mittelständische gärtnerischen Betriebe gefährdend, in einigen Fällen sogar existenzbedrohend und erzeugt teure Bürokratie und hohe Kosten“, heißt es in dem Schreiben. Künftig werden Unternehmen gezwungen, ein kostenträchtiges Energieaudit durchzuführen und Umsetzungspläne für Investitionsmaßnahmen in Energieeffizienz zu erstellen.

Die dann vorgeschriebene Zertifizierung nach DIN ISO 50001 ist für Gartenbaubetriebe kein geeignetes Werkzeug für die Verbesserung der Energieeffizienz, da die Norm vor allem darauf abzielt, Managementprozesse einzuführen und aufrechtzuerhalten, was mit einen unverhältnismäßig hohem Personalaufwand für die Gartenbaubetriebe einhergeht.

Zudem setzt die EU in der Energieeffizienzrichtlinie für Nicht-KMU als Schwelle für ein verpflichtendes Energiemanagementsystem einen Gesamtenergieverbrauch von 85 TJ (= 23,6 GWh) fest. Eine Verpflichtung, dies auch für kleine und mittlere Unternehmen vorzuschreiben, besteht nicht.

In dem Schreiben an Minister Habeck wird außerdem auf das laufende Antragsverfahren auf Anerkennung als beihilfeberechtigte Teilsektoren bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) hingewiesen.

Die Betriebe warten seit 2022 auf die Möglichkeit, Entlastungsanträge zu stellen, heißt es weiter. Dies sei aber nicht möglich, weil die durch den ZVG eingereichten Anträge bis heute nicht abschließend bewertet worden seien.

Notwendig wären praktikable und wirtschaftlich tragbare Lösungen für KMU, beispielsweise der Verzicht auf Wirtschaftsprüfer und erleichterte Verfahren mit vereinfachten Energiemanagementsystemen.

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