• Geben Sie einen Suchbegriff ein
    oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

    Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
    Ab 1. Januar 2024

    Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro

    Die Bundesregierung hat erwartungsgemäß den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 umgesetzt. Am 15. November 2023 hat das Bundeskabinett die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegte Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Vierte Mindestlohnan-passungsverordnung – MiLoV4) beschlossen. Mit der Verordnung wird der gesetzliche Mindestlohn wie folgt zum 1. Januar 2024 auf brutto 12,41 Euro je Zeitstunde und zum 1. Januar 2025 auf brutto 12,82 Euro je Zeitstunde angehoben. Die Verordnung tritt nach ihrer Verkündung zum 1. Januar 2024 in Kraft.

    Veröffentlicht am
    / Artikel kommentieren
    Appel
    Artikel teilen:
    0 Kommentare
    Was denken Sie? Artikel kommentieren

    Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
    Schreiben Sie den ersten Kommentar.

    Artikel kommentieren
    Was denken Sie? Artikel kommentieren