Mindestlohn steigt auf 12,41 Euro
Die Bundesregierung hat erwartungsgemäß den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 umgesetzt. Am 15. November 2023 hat das Bundeskabinett die vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegte Vierte Verordnung zur Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Vierte Mindestlohnan-passungsverordnung – MiLoV4) beschlossen. Mit der Verordnung wird der gesetzliche Mindestlohn wie folgt zum 1. Januar 2024 auf brutto 12,41 Euro je Zeitstunde und zum 1. Januar 2025 auf brutto 12,82 Euro je Zeitstunde angehoben. Die Verordnung tritt nach ihrer Verkündung zum 1. Januar 2024 in Kraft.
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