Unfall
Betriebsleiter verantwortlich für Verkehrssicherheit
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Als der Besucher eines Unternehmens auf dem Betriebsgelände stürzte, verletzte er sich schwer. Er verlangte deshalb von dem Betriebsleiter Schadensersatz. Die Verkehrssicherungspflicht ist nicht wahrgenommen worden. Sie beruht auf dem Gedanken, dass derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine Gefahrenquelle oder einen gefahrdrohenden Zustand schafft oder andauern lässt, die Pflicht hat, alle ihm zumutbaren Maßnahmen und Vorkehrungen zu treffen, um eine Beschädigung anderer zu verhindern. Bereits die Eröffnung eines Kundenverkehrs verpflichtet zur Verkehrssicherung mit der Folge, dass derjenige, der Dritten Zugang zu einem Grundstück oder einem Gebäude gewährt, den gebotenen Sicherheitsstandard zu gewährleisten hat. Der...
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