• Geben Sie einen Suchbegriff ein
    oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

    Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
    Verkehr

    Vertrauen in die Vorfahrt

    Veröffentlicht am
    Ein in eine Autobahn einfahrender Verkehrsteilnehmer hat dem Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt zu gewähren (§ 18 Abs. 3 StVO). Er muss dazu den Verkehr auf der Autobahn beobachten und den Beschleunigungsstreifen so ausnutzen, dass ihm ein entsprechender Kontrollblick möglich ist. Der bevorrechtigte Verkehrsteilnehmer darf auf die Beachtung seiner Vorfahrt vertrauen. Kommt es zu einem Unfall, dann haftet hierfür der Einfahrende alleine, es sei denn, er kann beweisen, dass der Bevorrechtigte den Unfall hätte vermeiden können. Dann käme eine Schadensteilung in Betracht (Kammergericht Berlin, Az.: 12 U 98/06). jlp
    Sie sind bereits Abonnent?
    Weiterlesen mit kostenlosem...
    • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
    • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
    • Alle Heftartikel auch online lesen
    2 Monate kostenlos testen
    0,- EUR / 2 Monate
    danach 149,99 EUR (inkl. MwSt.) / 12 Monate
    • 2 Monate zum kostenlosen Kennenlernen
    • Zugriff auf alle Ausgaben im digitalen Heftarchiv
    • Alle Heftartikel auch online lesen
    2 Monate kostenlos testen
    0,- EUR / 2 Monate
    danach 210,- EUR (inkl. MwSt. und Versand) / 12 Monate
    Mehr zum Thema: