BVL verlängert Zulassungen für Mittel mit dem Wirkstoff Glyphosat
Auf Basis des Artikels 43 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 verlängert das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zehn Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat. Die Verlängerung der Zulassungen erfolgt für ein weiteres Jahr und gilt somit bis zum 15. Dezember 2023.
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Die Verlängerung der Zulassungen für glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel liegt in einem Beschluss des EU-Kommission vom 2. Dezember 2022 begründet, der eine Verlängerung der Wirkstoffgenehmigung für den Wirkstoff Glyphosat bis zum 15. Dezember 2023 in den Mitgliedsstaaten vorsieht.
Nach Angaben des BVL konnten die für die betreffenden Pflanzenschutzmitteln gestellten Anträge auf Erneuerung der Zulassung nicht abschließend geprüft werden. Hierdurch bedingt werden die bestehenden Zulassungen wie in den Vorjahren gemäß Artikel 43 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 verlängert.
Weitere Informationen zur Verlängerung der zehn Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln mit dem Wirkstoff Glyphosat finden Sie hier.
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