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Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Brandschutz im Betrieb

Elektroinstallationen müssen alle vier Jahre von einer Elektrofachkraft überprüft werden. Für nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel gilt ein jährlicher Turnus. Diese Fristen können sich verkürzen, wenn es die Betriebs- und Umgebungsbedingungen verlangen. Ob dies der Fall ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.
Veröffentlicht am
Die Prüfplakette gibt Auskunft über den nächsten Prüftermin.
Die Prüfplakette gibt Auskunft über den nächsten Prüftermin.SVLFG
Gründe für Gebäudebrände und Unfälle durch Stromschlag sind vor allem unfachmännische Verkabelungen und schlecht gewartete Elektroinstallationen. Bedenken Sie: Auch elektrische Anlagen altern. Isolierstoffe werden brüchig. Alte Schraubklemmen können sich im Lauf der Zeit lösen. Um mögliche Brandursachen rechtzeitig zu erkennen, müssen elektrische Anlagen und nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel in regelmäßigen Abständen durch eine Elektrofachkraft überprüft werden. Die Fristen hierfür regelt die Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (VSG 1.4) der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Halten Sie die vorgegebenen Prüfintervalle ein und vermeiden Sie so Brände. Sollte es...
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