Topfkräuter (4)
„Bio“ darf nicht jeder
Um Bio-Topfkräuter zu produzieren, müssen die europäischen Verordnungen zum ökologischen Landbau eingehalten werden.
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Mit der Verordnung zum ökologischen Landbau (Verordnung (EWG) Nr. 2092/91) erließ die Europäische Union 1991 eine einheitliche Regelung für ökologische Agrarerzeugnisse und Lebensmittel. Diese Verordnung legt den Mindeststandard fest und ist verbindlich für alle Öko-Produzenten in der EU. Acht Anhänge der Verordnung regeln die Einzelheiten für die Produktion. Die zugelassenen Düngemittel, Bodenverbesserer und Mittel zur Bekämpfung von Schadorganismen sind in Anhang II aufgelistet. Ab 1. Januar 2009 wird die bislang gültige Fassung von 1991 durch die Neufassung Verordnung (EG) Nr. 834/2007 ersetzt. Die Anhänge der neuen EG-Öko-Verordnung werden momentan noch diskutiert. Erst wenn die amtliche Fassung vorliegt, werden verbindliche Aussagen...
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