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Höhere Belastungen drohen

ZVG kritisiert Neuregelung der Arbeitszeiterfassung und Systembruch beim Mindestlohn

Deutlichen Nachbesserungsbedarf sieht der Zentralverband Gartenbau (ZVG) bei den vorgelegten Referentenentwürfen zum Mindestlohnerhöhungsgesetz und zum zweiten Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung.

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Der ZVG hat eine Stellungnahme zu Gesetzentwürfen des Bundesarbeitsministeriums vorgelegt.
Der ZVG hat eine Stellungnahme zu Gesetzentwürfen des Bundesarbeitsministeriums vorgelegt.ZVG
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Wie der ZVG in seinen Stellungnahmen ausführt, stellt die per Gesetz geplante Mindestlohnerhöhung erneut einen Systembruch dar. Die geplanten neuen Aufzeichnungspflichten stellen zudem gerade kleine Familienunternehmen mit wenig geringfügig Beschäftigten vor große Herausforderungen, so der Verband.

Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro ab Oktober 2022 lehnt der ZVG als erneuten politischer Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie ab. Entscheidungen über die Anpassung des Mindestlohns gehören in die Hand der Mindestlohnkommission, bekräftigt der ZVG. Nur an der Mindestlohnkommission seien die Tarifpartner beteiligt.

Zwar begrüßt der ZVG, dass die Entlohnung der geringfügig Beschäftigten in einem ersten Schritt angehoben und künftig dynamisiert wird. Gleichzeitig kritisiert der Verband, dass die Arbeitgeber bei den geplanten Aufzeichnungspflichten mit vielen praktischen und rechtlichen Fragen der elektronischen Zeiterfassung allein gelassen werden. Offene Punkte beträfen unter anderem den Datenschutz sowie die Daten- und Manipulationssicherheit. Für viele Betriebe würde dies nicht nur eine erhebliche Investition in Software und stationäre Technik, sondern auch in mobile Erfassungsgeräte bedeuten.

Der vorliegende Gesetzentwurf zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung sollte außerdem zum Anlass genommen werden, die Regelung zur kurzfristigen Beschäftigung zu überarbeiten. Vor allem die Prüfung zur Berufsmäßigkeit will der ZVG in den Fokus rücken. Problematisch sei die Situation insbesondere für Hausfrauen und Hausmänner, die dem Kreis der nicht berufsmäßig tätigen Personen zugerechnet werden. Hier sollte das Merkmal der fehlenden Berufsmäßigkeit durch eine einfach zu überprüfende Regelung, wie etwa eine Entgeltgrenze, ergänzt werden. Die bisherige Regelung bedeute einen unverhältnismäßigen Aufwand für Arbeitgeber wie auch für die Rentenversicherung und sei mit einem Rückforderungsrisiko behaftet.

Um die regionale Produktion zu erhalten oder gar, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, weiter zu fördern, müssten die Rahmenbedingungen für die Unternehmen passen, unterstreicht der ZVG. Die vorgelegten Gesetzentwürfe ließen stattdessen ein weiteres Bürokratiemonster und stark wachsende Produktionskosten fürchten.

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