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Novellierung der Ausbildungsordnung

ZVG-Präsidium spricht sich für vielfältige Wege aus

Das Präsidium des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) hat in seiner Sitzung am 13. Juli 2021 einstimmig die Novellierung der Ausbildungsordnung Gärtner/in in der Struktur der sieben oder acht Fachrichtungen beschlossen.

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  Tagung des ZVG-Präsidiums in der Bildungsstätte Grünberg (von links): ZVG-Vizepräsidentin Eva Kähler-Theuerkauf, ZVG-Präsident Jürgen Mertz, ZVG-Vizepräsident Wilhelm Böck.
Tagung des ZVG-Präsidiums in der Bildungsstätte Grünberg (von links): ZVG-Vizepräsidentin Eva Kähler-Theuerkauf, ZVG-Präsident Jürgen Mertz, ZVG-Vizepräsident Wilhelm Böck.ZVG
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Damit soll auch weiterhin die Vielfältigkeit der Branche gezeigt und gelehrt werden. Zuvor hatten sich die Fachverbände und -gruppen auf diesen Weg mehrheitlich geeinigt.

Bereits am 21. April 2021 ebnete der Beschluss zur Novellierung den ersten Grundstein. Der weitere Beschluss der Berufsbezeichnung „Gärtner/in in Fachrichtungen“ baut diesen Weg weiter auf und ist entscheidend für die inhaltliche Zusammenstellung des Qualifikationskatalogs.

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