In vielen Bundesländern darf der grüne Fachhandel zum 1. März öffnen
In den vielen Bundesländern haben die Landesregierungen die Öffnung von Blumenläden, Gärtnereien und Gartencentern zum 1. März beschlossen. Wir geben einen Übersicht über die aktuelle Situationen in den einzelnen Bundesländern (Stand 25.Februar 14 Uhr).
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In den folgenden Bundesländern sind Blumenläden, Gärtnereien und Gartencenter derzeit schon geöffnet: Niedersachsen, Bremen, Hessen. Auch in Nordrhein-Westfalen sind Fachgeschäfte und -märkte offen, allerdings darf nur ein eingeschränktes Sortiment verkauft werden. Das ist laut aktueller Verordnung vom 22. Februar: Schnittblumen, kurzfristig verderblichen Topfpflanzen, Gemüsepflanzen und Saatgut, wie Samen, Zwiebeln und Pflanzkartoffeln.
In folgenden Ländern dürfen Blumenläden, Gärtnereien und Gartencenter zum 1. März wieder öffnen: Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Bayern, Baden-Württemberg, Saarland und Thüringen. Auch die Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat die Öffnung zum 1.März genehmigt, allerdings darf hier nur im Außenbereich verkauft werden. Der Zutritt ins Verkaufsgebäude ist nur mit Termin möglich.
In folgenden Ländern ist noch keine Entscheidung für eine vorzeitige Öffnung gefallen: Hamburg, Berlin und Sachsen. „Berlin hält sich an den MPK-Beschluss und in diesem ist die Öffnung von Gartencentern nicht vorgesehen“, sagte Senatssprecherin Melanie Reinsch gegenüber Bild.de. Gemeint ist die Runde der Kanzlerin mit den Länderchefs. Der Senat sei bei weiteren Öffnungsschritten sehr vorsichtig – weil Mutanten auf dem Vormarsch sind.
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