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ÜBERTEUERTE TOTENSCHEINE

Wenn bei der Leichenschau falsch abgerechnet wird

Viele Ärzte rechnen bei der Leichenschau weiterhin nicht korrekt ab, obwohl zu Jahresbeginn die Gebühren deutlich angehoben worden sind. Insbesondere bei der angegebenen Dauer der Untersuchung kommt es häufig zu Unregelmäßigkeiten, informiert Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Nach Ziffer 101 der überarbeiteten, seit Januar 2020 gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) können für eine eingehende Leichenschau 165,77 € berechnet werden, wenn diese mindestens 40 Minuten gedauert hat. Aber immer wieder nehmen sich Ärzte für die Untersuchung des Leichnams und das Ausstellen des Totenscheins weitaus weniger Zeit und machen dennoch den vollen Satz geltend. Nach der GOÄ wären jedoch nur 99,46 € angemessen.
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