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KOSTENLOSE ANGEBOTSVORSORGE

Schutz vor Hautkrebs

Arbeiten Beschäftigte viel im Freien, sind Arbeitgeber verpflichtet, ihnen eine arbeitsmedizinische Vorsorge zum Schutz vor Hauterkrankungen durch Sonneneinstrahlung anzubieten. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) unterstützt sie dabei mit einer Gutscheinaktion.
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Die Arbeit in der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und dem Gartenbau findet größtenteils in freier Natur statt. Alle Mitarbeiter sind dabei mehr oder weniger stark der Sonnenstrahlung ausgesetzt. Sonnenlicht braucht der Mensch - ein Übermaß ist allerdings schädlich und kann zu bösartigen Hautveränderungen führen. Um Hautkrebs vorzubeugen, wurde Anfang des Jahres die "Arbeitsmedizinische Vorsorge zum Schutz vor Hauterkrankungen durch Sonnenstrahlung" eingeführt. Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeitern seitdem einmal pro Jahr eine solche Vorsorge anbieten. Die Kosten dafür trägt der Arbeitgeber.
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