Antragsfrist für Überbrückungshilfe verlängert
Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für die Überbrückungshilfen um einen Monat verlängert. Von nun an können durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratene Unternehmen dieses staatliche Hilfsprogramm bis zum 30. September 2020 beantragen. Das teilte die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) mit.
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Die Fristverlängerung begrüßt BStBK-Präsident Prof. Hartmut Schwab: „Es freut uns, dass unsere Alarmmeldungen gewirkt haben. Unser Berufsstand arbeitet am Limit. Die einmonatige Verlängerung verschafft uns nun mehr Luft für die zeitintensive Beantragung. Es könnte aber sein, dass eine weitere Verlängerung notwendig wird, um den Unternehmen wirklich wirksam in dieser Krise zu helfen.“ Dennoch zeigt sich Schwab nicht ganz zufrieden. „Wir haben es noch immer mit vielen Abgrenzungsfragen zu tun. Leider werden diese nur sukzessive im FAQ des Bundeswirtschaftsministeriums geklärt.“
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