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Offener Brief an Ministerpräsident Kretschmann

Forscher für Wiederauflage des Genome Editing-Programms

In einem öffentlichen Brief appellieren neun Pflanzenwissenschaftler von acht Landesuniversitäten und einem Max-Planck Institut an Ministerpräsident Winfried Kretschmann, doch noch grünes Licht für ein Forschungsprogramm "Genome Editing für eine nachhaltige Landwirtschaft" zu geben. Ein entsprechendes Landesprogramm war Anfang Juli 2020 seitens des Wissenschaftsministeriums Baden-Württemberg aufgelegt, am 24. Juli 2020 jedoch wieder zurückgezogen worden.

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In der biologischen Grundlagenforschung und der Medizin sei das Genome Editing bereits ein Standard-Verfahren. Mit dieser Methode ist es möglich, sehr gezielt in das Erbgut von Mensch, Tier und Pflanze einzugreifen. Auf diese Weise ließen sich neue Pflanzensorten züchten, die sich von konventionell gezüchteten Pflanzen nicht unterscheiden ließen – nur dass das Zuchtergebnis nicht dem Zufall überlassen, sondern gezielt geplant werde. Es ließen sich aber auch artfremde Genome ins Erbgut einbauen – wobei auch dieser Prozess gezielter und kontrollierter als bei früheren Verfahren stattfinde.

„Die Fachliteratur zeigt, dass sich diese Verfahren nach ihrem Einsatz in Medizin und Biologie zunehmend auch in der Landwirtschaft und der Ernährungssicherung an Bedeutung gewinnen“, erklärt Prof. Dr. Karl Schmid, Züchtungsinformatiker an der Universität Hohenheim und Koordinator des gemeinsamen Schreibens.

Auch das Ministerium für Wissenschaft und Kunst Baden-Württemberg hatte im Frühjahr 2020 das “Forschungsprogramm Genome Editing – mit Biotechnologie zu einer nachhaltigen Landwirtschaft“ ausgeschrieben. Die Ausschreibung war jedoch am 24. Juli 2020 zurückgezogen worden. In ihrem offenen Brief bedauern die Pflanzenwissenschaftler diesen Schritt. Ein solches Forschungsprogramm hätte die Möglichkeit geboten, die neuen Methoden mit etablierten Methoden der Landwirtschaft zu vergleichen und dabei Akteure aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft einzubeziehen. Dies hätte die Grundlage geschaffen, um eine faktenbasierte Diskussion zu führen. Auf diese Weise ließen sich die Chancen und Risiken der Technologie bewerten. Diese Entscheidungsgrundlage hätte es ermöglicht, über eine zukünftige Nutzung zu entscheiden und entsprechende Vorschriften dafür zu formulieren.

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