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    Europäische Union

    Reisepass auch für Pflanzen

    Der neu eingeführte Pflanzengesundheitspass macht die Handelskette nachverfolgbar und soll die Verbreitung gefährlicher Schädlinge und Pflanzenkrankheiten unterbinden. Das Internationale Jahr der Pflanzengesundheit 2020 will auf diese weltweite Problematik aufmerksam machen.

    Veröffentlicht am
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    Irene Fischbeck
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    Nicht nur Touristen, auch Pflanzen müssen bei Reisen innerhalb der EU nun einen Pass vorweisen. Seit Dezember 2019 gilt diese Pflicht auch für Zimmer-, Garten- und Balkonpflanzen sowie für Pflanzenteile und Saatgut bestimmter Arten. Zu erkennen sind diese Pässe an der aufgedruckten EU-Flagge und der Aufschrift „Pflanzenpass/Plant Passport“.

    Nur Pflanzen, die unter pflanzengesundheitlichen Aspekten untersucht und an denen keine Schädlinge festgestellt worden sind, erhalten den Pflanzenpass. Im Fokus stehen dabei Schädlinge, die in der EU nicht heimisch sind oder potenziell große Schäden an Pflanzen verursachen.

    Dazu zählen beispielsweise Insekten wie der Asiatische Laubholzbockkäfer, der auch gesunde Laubbäume befällt, oder Xylella fastidiosa, das Feuerbakterium, das in Süditalien dem Olivenanbau bereits schwer zugesetzt hat. Die Passpflicht soll verhindern, dass solche Schädlinge aus fernen Ländern in die EU eingeschleppt werden und sich ausbreiten können. Kommt es zum Befall in der Handelskette, lassen sich mithilfe des Passes weitere Befallsherde identifizieren und frühzeitig bekämpfen. Mit dem botanischen Namen der Pflanze und der Angabe des Herkunftslands bietet der Pflanzenpass aber auch für Privatkunden interessante Informationen.

    Auch Privatpersonen können einen Beitrag leisten: Oftmals entdecken etwa Klein- und Hobbygärtner oder andere interessierte Bürger als erste einen eingeschleppten Schädling in ihrem Umfeld oder an zugekauften Pflanzen. Ein solcher Fund muss umgehend dem zuständigen Pflanzenschutzdienst des Bundeslandes gemeldet werden.
     

    Pflanzengesundheitszeugnis

    Das Pendant zum Pflanzenpass in der EU ist im internationalen Handel das Pflanzengesundheitszeugnis. Im Internet werden häufig exotische Pflanzen ohne Pflanzengesundheitszeugnis angeboten, obwohl Pflanzen aus Ländern außerhalb der EU ein solches Zeugnis zwingend benötigen. Pass und Zeugnis stellen sicher, dass nur gesunde, nicht befallene Pflanzen versendet werden. Daher sollten Verbraucher bei Bestellungen im Internet auf das Herkunftsland der Pflanzen und Pflanzenprodukte achten. Zudem ist es sinnvoll, sich im Vorfeld über die jeweils gültigen Einfuhrbestimmungen zu informieren.

    In einem kurzen, leicht verständlichen Animations-Video zeigt das Julius Kühn-Institut (JKI), worauf beim Pflanzenkauf im Internet geachtet werden sollte.


    Wissenschaftliche Ansprechpartnerin:

    Dr. Magdalene Pietsch, Julius Kühn-Institut (JKI), Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen
    Institut für nationale und internationale Angelegenheiten der Pflanzengesundheit, Messeweg 11/12, 38104 Braunschweig
    E-Mail: magdalene.pietsch@julius-kuehn.de, Tel.: 0531 299 3376

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