Miete/Vermietung
Zugang zum Geschäftslokal
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Wird der Zugang zu einem Geschäftslokal durch Baumaßnahmen behindert, so stellt dies einen Mangel an der Mietsache dar. Dies gilt auch, wenn der Zugang nicht vom Vermieter eingeschränkt wird, sondern von Baumaßnahmen. Je nach Grad der Zugangsbehinderung ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. So entschied das Kammergericht Berlin, Az.: 8 U 194/06. jlp
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