Miete/Vermietung
Zugang zum Geschäftslokal
- Veröffentlicht am
Wird der Zugang zu einem Geschäftslokal durch Baumaßnahmen behindert, so stellt dies einen Mangel an der Mietsache dar. Dies gilt auch, wenn der Zugang nicht vom Vermieter eingeschränkt wird, sondern von Baumaßnahmen. Je nach Grad der Zugangsbehinderung ist der Mieter berechtigt, die Miete zu mindern. So entschied das Kammergericht Berlin, Az.: 8 U 194/06. jlp
DEGA GARTENBAU Digital Mini-Abo
- Jede Ausgabe 3 Tage vor der gedruckten Ausgabe lesen
- Zugriff auf alle Ausgaben im Archiv
- Alle Heftartikel auch online lesen
Mehr zum Thema:
Barrierefreiheits-Menü
Schriftgröße
Normal
Kontrast
Menü sichtbar
Einstellungen




