Inventar
Versteckte Vertragsklauseln ermöglichen Anfechtung
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Einem Bürounternehmen wurde schriftlich ein kostenloser Eintrag in ein Branchenbuch angeboten. Das zugesandte Formular war überschrieben mit „Korrekturabzug“. Zugleich erhielt es den Hinweis, dass die jährliche Grundeintragung kostenlos sei. Erst im kleingedruckten Text stand dann, dass eine hervorgehobene Eintragung 830 € plus Mehrwertsteuer koste und dass mit Unterschrift ein Vertrag über zwei Jahre zustande komme. Das Bürounternehmen sandte dieses Formular unterschrieben zurück. Vier Monate später kam eine Rechnung in Höhe von 962,80 €, die dann versehentlich von der Buchhaltung bezahlt wurde. Die Klage auf Rückzahlung hatte Erfolg. Das Gericht hielt die Vertragsanfechtung für berechtigt. Denn es handele sich hier um einen Widerspruch....
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