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Berufsbildung

Assistierte Ausbildung verstetigt

Der Bundestag hat die Verstetigung der Assistierten Ausbildung als Ausbildungsförderinstrument beschlossen. Die Verstetigung ist Teil des Gesetzes zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung („Arbeit-von-morgen-Gesetz"), das nun den Bundestag passierte.
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„Gerade für Ausbildungsbetriebe, die jungen Menschen mit Startschwierigkeiten eine Chance geben möchten, hat sich die Assistierte Ausbildung als ein gutes Instrument der Ausbildungsförderung bewährt. Denn auch die Betriebe erhalten eine Unterstützung bei der Organisation und Durchführung der Ausbildung sowie der Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses", so Jakob Hokema, Vorsitzender des ZVG-Ausschusses für Bildungspolitik und Berufsbildung.

Mit der Assistierten Ausbildung werden Auszubildende vor und während der Ausbildung individuell nach ihren Bedürfnissen unterstützt. Dazu gehören Sprachunterricht, Wissensvermittlung in Allgemeinbildung oder Fachtheorie und Hilfen bei Problemen im sozialen Umfeld.

Seit 2015 hatte sich der ZVG für eine ganzheitliche Ausbildungsförderung eingesetzt, das heißt bundesweit von der Vorbereitung über die Unterstützung während der Ausbildung bis zum Abschluss einer Ausbildung. Dies wurde insbesondere 2015 und 2016 im Zuge der „Flüchtlingskrise" in vielen Gesprächen mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium und der Bundesagentur für Arbeit diskutiert.

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