Betriebe müssen Saisonarbeiter anmelden
Die Datenplattform, über die die kurzfristige Umsetzung der Einreiseregelung für Saisonarbeitskräfte organisiert wird, ist jetzt freigeschaltet. Die Betriebe müssen die konkreten Einreisedaten ihrer Saisonarbeiter aus Osteuropa anmelden, die mit dem Flugzeug nach Deutschland kommen.
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Diese Daten werden an die Bundespolizei weitergeleitet, sodass die Einreise erfolgen kann. Die Webseite wurde nach den Vorgaben der Ministerien und der Bundespolizei erstellt.
Vor der Anmeldung müssen die landwirtschaftlichen Betriebe selbstständig die Flüge für ihre Saisonkräfte organisieren. Eine Zuteilung von Seiten des Deutschen Bauernverbandes (DBV) oder des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) ist nicht vorgesehen; das Portal übernimmt lediglich die Anmeldung und Weitergabe der Informationen an die Bundesbehörden.
Entscheidend ist, dass die mit dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Vorgaben des Bundesinnenministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums zwingend eingehalten werden, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Dazu gehören unter anderem ein Gesundheitscheck der Mitarbeiter bei ihrer Einreise und eine faktische Quarantäne in den ersten 14 Tagen des Aufenthaltes.
Weitere Fragen und Antworten zum Verfahren
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