Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.
Portal freigeschalten

Betriebe müssen Saisonarbeiter anmelden

Die Datenplattform, über die die kurzfristige Umsetzung der Einreiseregelung für Saisonarbeitskräfte organisiert wird, ist jetzt freigeschaltet. Die Betriebe müssen die konkreten Einreisedaten ihrer Saisonarbeiter aus Osteuropa anmelden, die mit dem Flugzeug nach Deutschland kommen.

Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Artikel teilen:

Diese Daten werden an die Bundespolizei weitergeleitet, sodass die Einreise erfolgen kann. Die Webseite wurde nach den Vorgaben der Ministerien und der Bundespolizei erstellt.

Vor der Anmeldung müssen die landwirtschaftlichen Betriebe selbstständig die Flüge für ihre Saisonkräfte organisieren. Eine Zuteilung von Seiten des Deutschen Bauernverbandes (DBV) oder des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) ist nicht vorgesehen; das Portal übernimmt lediglich die Anmeldung und Weitergabe der Informationen an die Bundesbehörden.

Entscheidend ist, dass die mit dem Robert Koch-Institut (RKI) abgestimmten Vorgaben des Bundesinnenministeriums und des Bundeslandwirtschaftsministeriums zwingend eingehalten werden, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Dazu gehören unter anderem ein Gesundheitscheck der Mitarbeiter bei ihrer Einreise und eine faktische Quarantäne in den ersten 14 Tagen des Aufenthaltes.

Weitere Fragen und Antworten zum Verfahren 

 

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren