FRIEDHOFSKULTUR
Leichenschau wird deutlich teurer
Jeder Verstorbene muss in Deutschland einer eingehenden ärztlichen Leichenschau unterzogen werden, bevor er bestattet werden darf. Bezahlt wird diese von den Angehörigen, abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Seit Jahresbeginn ergibt sich daraus ein üblicher Kostenrahmen zwischen 103 Euro und 265 Euro - abhängig von Dauer und Umfang der Leistung, Todesumständen, Uhrzeit und Wochentag sowie der Entfernung der Arztpraxis zum Ort der Leichenschau.
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Bisher durfte die Leichenschau maximal (und das nur für besondere Fälle) bis zu 76,56 Euro kosten, korrekt abgerechnet ergaben sich meist Beträge zwischen 20 und 60 Euro. Die Reform der GOÄ hat die Bundesregierung insbesondere damit begründet, dass die bislang vorgesehenen Beträge für den notwendigen zeitlichen Aufwand einer hochqualifizierten Berufsgruppe nicht mehr angemessen waren.
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