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In diesem Jahr werden wieder hervorragende, beispielgebende Innovationen im Gartenbau vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit dem "Deutschen Innovationspreis Gartenbau 2020" ausgezeichnet. Bewerbungsfrist läuft bis 16. März 2020.
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Alle Unternehmen aus dem Gemüsebau, dem Obstbau, der Baumschule und dem Zierpflanzenbau sowie den vorgelagerten Bereichen, die Gartenbauprodukte herstellen oder damit handeln, können eine Bewerbung einreichen. Auch Hersteller von Produkten und Zubehör sowie andere Einrichtungen, die für den Gartenbau innovativ tätig sind und nicht der öffentlichen Hand angehören, haben die Möglichkeit auf eine Auszeichnung in den Kategorien Pflanzen, Technik, Kooperation/Betriebsorganisation/Unternehmenskonzepte.
Es sollte sich um eine Innovation pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer oder betriebswirtschaftlicher Art handeln, um beispielhafte Kooperationen und Unternehmenskonzepte oder auch um eine Kombination aus diesen Merkmalen.
Die Bewerbungsunterlagen sind im Internet unter www.bmel.de/innovationspreis verfügbar oder können direkt beim Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. (KTBL) angefragt werden.
Ansprechpartner im KTBL: Christian Reinhold, Telefon: +49 (0)6151 7001-151, E-Mail: gartenbau@ktbl.de
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