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EU-Gentechnikrecht

ZVG sieht Potenzial bei modernen Züchtungsmethoden

Der ZVG hat sich dafür ausgesprochen, den Weg für eine innovative Pflanzenzüchtung zu öffnen und das europäische Gentechnikrecht entsprechend anzupassen.

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„Insbesondere der Klimawandel, Wetterextreme, Krankheiten oder Schädlinge stellen die gartenbauliche Produktion vor immer größere Herausforderungen“, erläutert ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer. Gleichzeitig steigt der Anspruch der Gesellschaft an eine nachhaltige und umweltgerechte Produktion.

Das innovative Potenzial moderner Züchtungsmethoden bietet Chancen, hierfür neue Antworten zu finden. Auch mit Blick auf die immer weniger zur Verfügung stehenden Pflanzenschutzmittel sind widerstandsfähige Pflanzen ein wichtiger Punkt.

Aufgrund des Urteils des Europäische Gerichtshofes (EuGH) werden Pflanzen mit identischen Eigenschaften und einer identischen genetischen Beschaffenheit aber unterschiedlich bewertet. Der ZVG fordert Rechtssicherheit für die gärtnerischen Betriebe: Pflanzen, die sich nicht von klassisch gezüchteten unterscheiden, dürfen nicht als genetisch veränderte Organsimen (GVO) reguliert werden.

Moderne Mutagenesetechniken werden bereits in Drittstaaten genutzt, aber die daraus entstandenen Pflanzen werden in diesen Ländern nicht als GVOs gekennzeichnet. Infolgedessen ergeben sich im internationalen Handel mit landwirtschaftlichen Produkten unüberwindliche Hindernisse bei der Überwachung, Kontrolle und Rückverfolgbarkeit der Produkte - es fehlt Rechtssicherheit.

Das Positionspapier "Neue Züchtungstechniken – Potenziale für den Gartenbau nutzbar machen" kann hier heruntergeladen werden.

 

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