Verkehr
Handynutzung bei ausgeschaltetem Motor
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Das Benutzen eines Handys bei ausgeschaltetem Motor ist keine unerlaubte Nutzung eines Mobiltelefons. Denn durch diese Konstellation ist sichergestellt, dass sich der telefonierende Fahrzeugführer nicht auf den Straßenverkehr konzentrieren muss. So entschied das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 2 Ss OWi 190/07). jlp
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