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Klimaschutzgesetz

ZVG fordert Zielkorridore für Emissionsminderung

Das Bundeskabinett hat ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele vorsieht. Dieses trifft beim Zentralverband Gartenbau (ZVG) auf eine gemischte Bewertung.

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Im Klimaschutzgesetz wurden Ziele für CO2-Minderungen bis 2030 festgelegt. Entgegen den Zielvorgaben im Klimaschutzplan 2050 ist allerding kein Zielkorridor für die Erreichung vorgesehen, sodass alle Zielvorgaben vom höchsten Wert ausgehen. Der ZVG fordert weiterhin, wie bislang im Klimaschutzplan vorgesehen, wieder den Zielkorridor einzusetzen.

CO2 wird einen Preis bekommen. Diese Bepreisung wird die Gartenbauunternehmen vor große Herausforderungen stellen. Laut ZVG müssen substanzielle Kompensationsmaßnahmen und Anreize für Investitionen geschaffen werden, um die Leistungsfähigkeit der Branche gewährleisten zu können. Die vorgesehene Kompensation über die EEG-Umlage unterstützt die Branche nicht.

ZVG-Präsident Jürgen Mertz verweist in diesem Zusammenhang einmal mehr auf die Erfolgsgeschichte des Bundesprogrammes Energieeffizienz. Es ist derzeit das einzige, bereits etablierte und hochwirksame Klimaschutzprogramm in Gartenbau und Landwirtschaft. Im Gesetzentwurf ist für den Gartenbau die Fortführung und sogar Steigerung des Bundesprogrammes Energieeffizienz vorgesehen. Dies begrüßt der ZVG, fordert gleichzeitig eine konstruktive Steuerung in der Umsetzung.

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