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    Aktionsprogramm Insektenschutz

    ZVG lehnt pauschale Verbote für Pflanzenschutz ab

    Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) zeigt sich enttäuscht über das am 4. September 2019 vom Bundeskabinett beschlossene Aktionsprogramm Insektenschutz. Der Verband kritisiert insbesondere die pauschale Ablehnung von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten und warnt vor einer Abwanderung der Produktion.

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    Die Bedeutung von Rückzugsflächen wird diskutiert.
    Die Bedeutung von Rückzugsflächen wird diskutiert.Christoph Killgus
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    „Pflanzenschutzmittel sind nicht die alleinigen Treiber für den Insektenrückgang“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Dementsprechend ist das Verbot auch nicht das Allheilmittel. Stattdessen braucht es ein Zusammenspiel unterschiedlicher Maßnahmen, um dem Insektenrückgang zu begegnen. „Dass Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Biodiversität zu erhalten und zu fördern, steht außer Frage“, unterstreicht Mertz. Es brauche aber ein sinnvolles Zusammenspiel an Maßnahmen.

    Notwendig sei zudem, den integrierten Pflanzenschutz weiterzuentwickeln, mit dessen Kombination aus biologischen, pflanzenzüchterischen sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel möglichst gering gehalten werden soll. Verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen im Obstbau zeigten zudem, wie hoch die Biodiversität bei konventioneller Bewirtschaftung ist.

    Die Ausweisung von sogenannten Refugialflächen lehnt der ZVG weiterhin ab. Die Benennung von Rückzugsflächen als Ausgleich für biodiversitätsschädigende Herbizide und Insektizide sieht der Zentralverband als nicht zielführend an, zumal bereits im Zulassungsprozess solche Auswirkungen geprüft und die Anwender beim Einsatz nach guter fachlicher Praxis diesen Grundvoraussetzungen gerecht werden.

    Insgesamt warnt Mertz vor einem Strukturbruch im deutschen Gartenbau und einer Verlagerung der Produktion von Obst, Gemüse, Zierpflanzen und Gehölzen ins europäische oder nichteuropäische Ausland, wo geringere Anforderungen gelten. Letztlich würden damit Produkte importiert und Umweltprobleme exportiert. Als positive Maßnahme wertet der ZVG dagegen die Pläne zu einer bundesweiten Kampagne „Insektenfreundliche Privatgärten“. Hier unterstütze der Zentralverband gerne mit seiner Expertise und seinen Produkten.

    Hintergrund

    Das Bundeskabinett hat am 4. September 2019 auf Vorschlag von Bundesumweltministerin Svenja Schulze das „Aktionsprogramm Insektenschutz beschlossen. Es teilt sich in neun Handlungsbereiche auf und soll alle wesentlichen Ursachen des Insektensterbens ansprechen. Dazu zählen vor allem deutlich strengere Regeln zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Unter anderem soll der Einsatz von Herbiziden sowie biodiversitätsschädigenden Insektiziden in FFH-Gebieten verboten werden.Weitere Handlungsfelder betreffen die Berücksichtigung des Insektenschutzes im Rahmen der Weiterentwicklung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), Beschränkungen des Nährstoffeintrages in Boden und Wasser sowie eine Erweiterung der Liste gesetzlich geschützter Biotope.

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