Erklärungen zur De-MinimisRegelung fristgerecht abgeben
Um die Belastungen der Unternehmen durch die Auswirkungen der EU-Entscheidung zur Mineralölsteuer für die Unternehmen möglichst gering zu halten, sprach am 17. April das Präsidium des Zentralverbands Gartenbau (ZVG) erneut mit Vertretern der Bundesregierung, so eine Pressemitteilung des ZVG.
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Bei dem Treffen wurden auch konkrete Berechnungen zur sogenannten De-Minimis-Regelung vorgestellt. Als Ergebnis appelliert ZVG-Präsident Heinz Herker eindringlich an die Betriebe, sofort zu reagieren: „Damit die De-Minimis-Regelung angewendet werden kann, fordern wir unsere Unternehmer dringend auf, die Fristen zur Abgabe der Erklärungen zur De-Minimis-Beihilfe an die Hauptzollämter unbedingt einzuhalten und sie sofort ausgefüllt abzusenden.“ Bei Versäumnis der Fristen drohe unwiederbringlich der Verlust erheblicher Geldbeträge.
Für Gartenbau-Unternehmer, die sich über die Rechtslage informieren möchten, bereitet der ZVG derzeit eine spezielle Veranstaltung für Verbandsmitglieder vor.
Weitere Informationen erhalten Verbandsmitglieder bei ihren jeweiligen Landesverbänden oder beim ZVG unter der Mail-Adresse info@g-net.de.DEGA
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