NORDRHEIN-WESTFALEN
Noch keine klare Position zu Grabsteinen aus Kinderarbeit
In Nordrhein-Westfalen dürfen Grabsteine aus Ländern, in denen Kinderarbeit nicht konsequent verfolgt wird, weiterhin ohne Einschränkung aufgestellt werden. Das bereits für Mai 2015 geplante Zertifizierungsverfahren lässt weiter auf sich warten. Eine Anfrage von Aeternitas, Königswinter, der Verbraucherinitiative Bestattungskultur, bei der zuständigen Staatskanzlei bezüglich des weiteren Zeitplans blieb ergebnislos. Nach einem Beschluss der damaligen rot-grünen Landesregierung sollte ab Mai 2015 der Paragraf 4a, "Grabsteine aus Kinderarbeit" des Landesbestattungsgesetzes wirksam werden.
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Die Umsetzung wurde im März 2015 bis auf Weiteres ausgesetzt. Der entsprechende Runderlass gilt bis heute. In einem weiteren Runderlass aus dem September 2018 wurden aufgrund vorliegender Gutachten vier Länder genannt, für die Zertifikate gefordert werden sollten: China, Indien, Philippinen und Vietnam.
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