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Rückzahlung bezogener Vergütung von GmbH-Geschäftsführern

Veröffentlicht am
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich am 26. November 2007 mit einer höheren als die im Geschäftsführerdienstvertrag vereinbarte Vergütung eines ehemaligen Gesellschafters beschäftigt (II ZR 161/06). Er führte aus, dass ein Geschäftsführer nur bei einem abgeänderten Vertrag Anspruch auf höhere Vergütung hat. Handele er gegenteilig, so verstoße er gegen die Pflicht, seine Stellung nicht zu seinen eigenen Gunsten und gegen die Interessen der Gesellschaft auszunutzen. Hat die Gesellschafterversammlung oder das zuständige Organ der Zahlung nicht zugestimmt, so kann sich der Geschäftsführer nicht auf die Anweisung zur Auszahlung durch seinen Mitgesellschafter berufen. Dies geht nicht, da er mit diesem gemeinsam eine Haftungsgemeinschaft...
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