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Sozialgericht Mainz

Grabstein auch bei Sozialbestattungen

Nach einem Urteil des Sozialgerichts Mainz muss ein Sozialhilfeträger bei einer Sozialbestattung auch für die Kosten eines ortsüblichen Grabsteins aufkommen.
Veröffentlicht am
Christiane James
In einem aktuellen Fall (Aktenzeichen S 11 SO 33/15) verpflichtete das Mainzer Sozialgericht eine Stadt, die Kosten eines Grabsteins in Höhe von 1.856,40 Euro zu übernehmen - neben bereits einige Jahre zuvor gewährten 2.487,92 Euro für die Bestattung.
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