Sozialgericht Mainz
Grabstein auch bei Sozialbestattungen
Nach einem Urteil des Sozialgerichts Mainz muss ein Sozialhilfeträger bei einer Sozialbestattung auch für die Kosten eines ortsüblichen Grabsteins aufkommen.
- Veröffentlicht am
In einem aktuellen Fall (Aktenzeichen S 11 SO 33/15) verpflichtete das Mainzer Sozialgericht eine Stadt, die Kosten eines Grabsteins in Höhe von 1.856,40 Euro zu übernehmen - neben bereits einige Jahre zuvor gewährten 2.487,92 Euro für die Bestattung.
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