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Zentralverband Gartenbau

Ciopora kommt, BdB geht

Die Mitgliederversammlung des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG) bestätigte am 26. September im Rahmen des Deutschen Gartenbautages 2018 Ciopora Deutschland als neues assoziiertes Mitglied. Den Antrag des Bundes deutscher Baumschulen (BdB) auf assoziierte Mitgliedschaft ZVG lehnte die Mitgliederversammlung des ZVG am 26. September 2018 ab. Der BdB hatte zuvor seine ordentliche Mitgliedschaft fristgerecht zum Jahresende gekündigt.
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Ciopora ist neues Mitglied

Ciopora Deutschland wurde 1986 als Vereinigung der Züchter vegetativ vermehrbarer Zier- und Obstpflanzen in Hannover gegründet und ist eine nationale Sektion der international tätigen Züchtergemeinschaft Ciopora (International). Ciopora Deutschland hat aktuell etwa 55 Mitglieder, darunter originäre Züchter, Sortenagenturen, Patentanwälte und nahezu alle öffentlich geförderten Einrichtungen, die sich im weitesten Sinne mit gartenbaulicher Pflanzenzüchtung in Lehre und Forschung befassen.

Die Konzipierung und Durchsetzung des Sortenschutzes ist das Kernanliegen von Ciopora Deutschland. Schwerpunkt sind internationale Schutzrechte, die durch den internationalen Verband weltweit vertreten werden. Ciopora Deutschland ist als Ansprechpartner der beteiligten deutschen Institutionen aktiv. Spezifische nationale Aufgaben sind u. a. die Vertretung der Interessen der Mitglieder, die Konzipierung und Umsetzung von Forschungsförderprogrammen und der Erhalt der Züchtungsforschung an gartenbaulichen Kulturen.

„Wir erwarten von der Mitgliedschaft im ZVG eine weitere Bündelung der Interessen der deutschen Züchter. Die Belange der Zierpflanzen- und Obstzüchter können so einer breiten Öffentlichkeit bekannt gemacht, Institutionen nachhaltiger vorgetragen und dadurch wirksamer umgesetzt werden“, erklärt Dr. Ulrich Sander, Vorsitzender von Ciopora Deutschland.

Ciopora Deutschland wird offiziell ab 1. Januar 2019 assoziiertes Mitglied im Zentralverband sein.

Antrag des BdB abgelehnt

Im Rahmen des Deutschen Gartenbautages 2018 in Berlin hatte die Mitgliederversammlung des Zentralverbandes Gartenbau über den Antrag des BdB auf assoziierte Mitgliedschaft ab 1. Januar 2019 entschieden. Die ZVG-Satzung sieht nach §3 Abs. 2. für Landesverbände und Bundesverbände der Fachrichtungen des Gartenbaus mit eigener Rechtsform die ordentliche Mitgliedschaft vor. Aus diesem Grund lehnten die Mitglieder des ZVG den Antrag ab.

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