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Steuer

47. Kolloquium zu Steuerfragen im Gartenbau

Rund 140 Teilnehmer besuchten am Dienstag, 11. September 2018, das vom Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG) und dem HLBS-Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachver­ständigen e.V. veranstaltete 47. Kolloquium über Steuerfragen im Gartenbau in der Stadthalle Bonn-Bad Godesberg.
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Das Kolloquium wurde von Dipl.-Finanzwirt, Steuerberater Ernst Gossert, Vorsitzender des Steuerausschusses des HLBS und Helmut Rüskamp, Vorsitzender des Arbeitsausschusses für Recht und Steuern des ZVG geleitet.

Zum Auftakt gab Steuerberater Dr. Hanno Vianden, PARTA GmbH, Euskirchen, in seinem Vortrag „Bargeschäfte im Brennpunkt der Betriebsprüfung“ einen Überblick zu den Folgen für die Praxis durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen, die neuen Anforderungen an Kassensysteme und die neue Kassen-Nachschau. Die Fragen nach dem Vortrag machten deutlich, dass mit diesem Thema ein Punkt angesprochen wurde, der in der Praxis immer noch zu ungeklärten Details und erheblicher Unsicherheit führt.

„Umsatzsteuerliche Beurteilung der Verpachtung von Gebäuden mit Betriebsvorrichtungen nach neuerer Rechtsprechung“ war das Thema des Vortrags von Dipl.-Finw. (FH) StBin Andrea Köcher, dhpg Dr. Harzem & Partner mbB, Bornheim. Anhand aktueller Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigte sie eventuell zu erwartende aber auch konkrete Auswirkungen auf das Umsatzsteuerrecht für Gartenbau und Landwirtschaft auf.

Rechtsanwalt und Steuerberater Ralf Stephany, PARTA GmbH, Bonn, erinnerte in seinem Vortrag „Um­satzsteuerliche Organschaft - Neue Regeln ab 2019“ daran, dass schon vielfach darüber informiert wor­den sei, dass aufgrund der Rechtsprechung des EuGH auch Personengesellschaften eine Organgesell­schaft sein können. Vor diesem Urteil konnten in Deutschland nur juristische Personen eine Organge­sellschaft sein und dazu gehörten die Personengesellschaften nicht. Er zeigte auf, in welchen Fällen es konkreten Handlungsbedarf gibt, wenn eine Umsatzsteuerliche Organschaft vermieden werden soll und in welchen nicht. Letzte Frist für eine eventuell erforderliche Umgestaltung sei der 31. Dezember 2018.

Mit einem ganz anderen Bereich beschäftigte sich Dipl.-Ing. agr. Dr. Frank Dittrich, Sachverständigen­büro, Leipzig. Er zeigte in seinem Beitrag „Grundlagen der Methodik der Bewertung zur Ermittlung von Bodenrichtwerten durch Gutachterausschüsse“ auf, wie Gutacherausschüsse in der Praxis arbeiten und wie groß die Unterschiede zum Teil in den einzelnen Bundesländern sind. Außerdem stellte er ein Modell zur Ermittlung der Bodenrichtwerte vor, dass auch vom HLBS unterstützt wird. In der anschließenden Diskussion wurde unter anderem die Frage aufgeworfen, ob bei derzeit regional durchaus unterschiedlichen Ermittlungsmethoden Bodenrichtwerte als Bemessungsrundlage zur Wertermittlung sinnvoll seien.

Rechtsanwalt Hans-Josef Hartmann, HLBS, Berlin, griff das Thema „Mögliche Konsequenzen der Ent­scheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Bewertung des Grundvermögens“ auf und stellte den aktuellen Stand dar. Dabei machte er deutlich, dass es noch keine konkreten Entwicklungen gebe, die es ermöglichten, Auswirkungen auf die Grundsteuerbelastung der Land- und Forstwirtschaft darzustellen. Daneben gab er einen Überblick über aktuelle Gesetzesvorhaben im Bereich des Steuerrechts und steuerliche Themen, die zurzeit im politischen Raum diskutiert werden.

In ihrem Schlussvortrag beschäftigte sich Rechtsanwältin Romana Hoffmann, ZVG, Bonn, mit dem Thema „Aktuelle sozialversicherungsrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen im Gartenbau“. Sie griff dabei Fragen zur sozialversicherungsfreien Beschäftigung von Saisonarbeitskräften auf. Außerdem be­schäftigte sie sich mit den Auswirkungen des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) auf geringfügig entlohnte Beschäftigungsverhältnisse, die aktuellen praktischen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Hofabgabe und den Urteilen des BSG zur Sozialversicherungs­pflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH. Zudem ging sie auf geplante Änderungen im Teilzeitrecht, insbesondere auf die Einführung einer Brückenteilzeit ein.

In seinem Schlusswort dankte Helmut Rüskamp den Referenten für die gelungenen Vorträge und den Teilnehmern für die angeregte Diskussion. Er wies darauf hin, dass Interessenten sich schon jetzt den Termin 10. September 2019 für das nächste Kolloquium über Steuerfragen im Gartenbau in der Stadt­halle in Bonn-Bad Godesberg vormerken sollten.

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