Gartenbaubetrieben geht das Wasser aus
Mit Ausnahme des äußersten Südens im Alpengebiet sind alle Regionen Deutschlands von der Trockenheit betroffen. Besonders gravierend hat es den Norden und Teile Ostdeutschlands getroffen. So spricht der Deutsche Wetterdienst (DWD) für die Zeit seit Anfang April bis Anfang Juli von einer „extremen Dürre“ in der Region zwischen Magdeburger Börde und Rügen. In anderen Regionen östlich der Weser und südlich der Donau herrscht „schwere Dürre“. Mit der Situation setzt sich eine Mitteilung der Gartenbau-Versicherung auseinander.
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In vielen Gartenbaubetrieben ist die Stimmung angespannt, denn die betrieblichen Wasserreserven sind knapp. Vielerorts sind die Wasserentnahmebecken bereits leer, ebenso Teiche für die Bewässerung und selbst Brunnen fallen derzeit trocken. Auch die verstärkte Nutzung von Stadtwasser stellt häufig keine ausreichende Alternative dar, da einige Wasserwerke unter der gegenwärtigen Trockenheit teilweise den Wasserdruck drosseln. Dies führt dazu, dass Beregnungsanlagen der nötige Wasserdurchfluss fehlt oder Wasservorhaltemaßnahmen wie Zisternen oder Stahlhochbehälter nicht schnell genug wieder aufgefüllt werden können.
Was bietet der Versicherungsschutz?
Kommt es durch einen unvorhergesehenen Schaden an der Bewässerungsanlage – zum Beispiel durch Rohrbruch oder einen plötzlichen Ausfall der öffentlichen Wasserversorgung – zu Pflanzenschäden, können diese über die Versicherungsprodukte der Gartenbau-Versicherung (GV) versichert sein. Für Freilandkulturen greift dann das Versicherungsprodukt Hortisecur F, für Unterglaskulturen wird für das Versicherungsprodukt Hortisecur G eine Verderbschaden-Versicherung benötigt.
Handelt es sich dem Grunde nach um ein versichertes Ereignis, sind auch die Schadenminderungs- und Rettungskosten zur Schadenabwehr Gegenstand des Versicherungsschutzes. Auch der Sachschaden selbst an technischen Betriebseinrichtungen auf dem Grundstück des Versicherungsnehmers – wie ein Schaden an der Bewässerungspumpe, ein Rohrbruch oder Kurzschluss – sind versicherbar.
Für Pflanzenschäden durch das Trockenfallen von Brunnen, das Aufbrauchen der vorhandenen Wasservorräte und zu geringe Leitungsquerschnitte für die benötigte Wassermenge besteht dagegen kein Versicherungsschutz, auch wenn diese Szenarien für den Versicherungsnehmer möglicherweise unvermeidbar sind.
Das Wassermanagements muss überdacht werden
Die Wetterexperten sind sich einig: Wetterextreme, wie wir sie bereits in den letzten Jahren erlebt haben, sind nicht mehr die Ausnahme. Extreme Sommer mit ausgeprägten Hitze- und Dürreperioden, je nach Jahr gepaart oder im Wechsel mit sintflutartigen Starkregenfällen und Überschwemmungen, müssen wir einkalkulieren. Wesentliche Ursache ist die Erwärmung der Erde. Selbst wenn wir das Ziel des Pariser Klimaabkommens von 2015 realisieren, werden in Deutschland die Sommer wesentlich trockener als in der Vergangenheit. Ziel des Klimaabkommens ist die Begrenzung der Erderwärmung auf deutlich unter 2 °C. Nach den derzeitigen Zusagen der beteiligten Länder ist jedoch mit einer Erwärmung um 3 °C zu rechnen. Das Risiko von Extremsommern ist damit alarmierend hoch.
Die Gartenbau-Versicherung rät dringend, noch stärker für ausreichende Wasserspeicherkapazitäten zu sorgen. Niederschlagsreiche Zeiten müssen daher noch stärker für Wasserreserven im Sommer genutzt werden. Über das Jahr gerechnet verändert sich die Niederschlagssumme nämlich aktuell nicht.
GV prüft Möglichkeiten zur Erweiterung des Versicherungsschutzes
Die Gartenbau-Versicherung hat das Wetterereignis „Starkregen“ bereits Anfang 2017 versicherungstechnisch neu geregelt, um dieses im Sinne der Versichertengemeinschaft versicherbar zu halten. Dazu wurden Niederschlagsmengen, die von Anbauflächen im Freiland ohne Schädigung der Kulturen bewältigt werden müssen, definiert.
Für das Wetterereignis „Dürre“ und dadurch fehlende beziehungsweise trocken fallende Wasservorräte gibt es aktuell keinen Versicherungsschutz. Die Gartenbau-Versicherung wird aber prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen hierfür künftig Versicherungsschutz bereitgestellt werden kann.
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