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Gartenbau-Versicherung

Schutz gegen Auswirkungen von Quarantäneverfügungen geplant

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Der Aufsichtsrat der Gartenbau-Versicherung, Wiesbaden, hat der Entwicklung einer Versicherungslösung gegen die Auswirkungen beim Auftreten bestimmter Quarantäneorganismen zugestimmt. Die Gesellschaft will bis Ende März ihren Mitgliedsbetrieben Versicherungsschutz in Form einer ergänzenden Klausel anbieten, die den bestehenden Deckungsumfang erweitert. Bei einer behördlich angeordneten Quarantäneverfügung in Form eines Verbringungsverbots von Pflanzen aus Befalls- oder Pufferzonen wird bei Abschluss der Klausel Schadenersatz im Rahmen des Versicherungsvertrags geleistet. Aufgrund einer Quarantäneverfügung zu vernichtende Pflanzen werden nicht entschädigt, wohl aber die Folgeschäden wie Unterbrechung der nachfolgenden Produktion bis zu einem Jahr. Für angeordnete Tilgungsmaßnahmen sieht die ab Dezember 2019 anzuwendende neue EU-Verordnung zum Schutz vor Pflanzenschädlingen staatliche Entschädigungsmöglichkeiten vor, wenn hierfür nationale Systeme vorhanden sind.

Die einen Versicherungsfall auslösenden Quarantäneorganismen sind Xylella fastidiosa (Feuerbakterium), der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB) und der Zitrusbockkäfer (CLB).

Die Erweiterung des Versicherungsschutzes soll es sowohl für Kulturen in Gewächshäusern als auch für die Produktion im Freiland als Erweiterung der Mehrgefahren-Ergänzungsdeckung geben. Für Gartencenter ist eine Ergänzung der Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung vorgesehen.

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