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Ahlemer Betriebsleitertage

Stolperfallen bei der Werbung

Tipps für die Werbung gab Marie-Louise Hoffmann, Zentrale für Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Das neue Transparenzgebot des Wettbewerbgesetzes berge Stolper­fallen.

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Es gelte für Rabatte, Preisherabsetzungen, Zugaben, Geschenke und Sonderverkäufe. In der Annonce dürfe nicht fehlen, welcher Personenkreis berechtigt ist, welche Einschränkungen es gibt, welche Warengruppen einbezogen sind, wie der Kunde das Angebot in Anspruch nehmen kann, für welchen Zeitraum es gilt und wie es berechnet wird. Wer mit Gütesiegeln oder Testergebnissen werben möchte, darf nur ein „echtes“ verwenden: Bedingungen sind ein Kriterienkatalog, ein neutraler Prüfprozess, nochmalige Kontrolle und die Unabhängigkeit des Vorschlagenden. In der Anzeige müsse die Quelle genannt sein, der Inhalt richtig wiedergegeben werden, das Siegel/Ergebnisse aktuell und alle verkaufsrelevanten Informationen enthalten sein. rog

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