Bundeslandwirtschaftsministerium verlängert Förderung für Lückenindikations-Vorhaben
- Veröffentlicht am

Bundesminister Christian Schmidt wird in der ZVG-Pressemitteilung zitiert: „Dieses Projekt ist ein wichtiger Baustein dafür, dass auch für kleinere Kulturen ausreichend Pflanzenschutzmittel zur Verfügung stehen. Ich freue mich, dass seine Finanzierung jetzt weiterhin gesichert ist.“
Lückenindikationen sind seit vielen Jahren eine zentrale Herausforderung für die gartenbauliche Praxis. Für viele Anwendungsgebiete gibt es häufig keine oder nicht ausreichend Pflanzenschutzmittel: Zum einen sind nur wenige Kulturen mit geringem gesamtwirtschaftlichem Wert betroffen. Zum anderen sind für bestimmte Anwendungsbereiche keine oder nicht ausreichend Pflanzenschutzmittel zugelassen und verfügbar.
Seit dem Jahr 2013 werden in dem Vorhaben Verfahren erarbeitet, um auch für solche Pflanzen im Gartenbau und Ackerbau wirksame Pflanzenschutzmittel bereitstellen zu können.
In dem Verbundvorhaben des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), des Deutschen Bauernverbandes (DBV) sowie des Julius Kühn-Institutes (JKI) werden Verfahrenswege zum Schließen von Indikationslücken erarbeitet. „Wir möchten so, gerade für kleine Kulturen des Gartenbaues und der Landwirtschaft von Obst, Gemüse, Zierpflanzen, Baumschulen bis hin zum Hopfen und Ackerbau, die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln für die Zukunft verbessern“, sagte ZVG-Präsident Jürgen Mertz.
Der ZVG begrüßt die Verlängerung der Förderung. „Ein besonderer Dank gilt dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als Projektträger. Durch die Verlängerung können wichtige und noch nicht abgeschlossene Arbeiten fortgesetzt werden“, so Mertz weiter.
Durch das Verbundvorhaben wurde auch die Zusammenarbeit mit der EU intensiviert und zahlreiche Recherchen zu Lückenindikationen in den anderen Mitgliedstaaten in die Unterarbeitsgruppen Lückenindikationen eingebracht und weitere Aktivitäten abgesprochen. Ziel ist unter anderem, Anträge auf Erweiterungen für Pflanzenschutzmittel–Zulassungen stellen zu können.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.