EU-Wettbewerbsrat
Keine Patente auf Pflanzenmaterial
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Am 21. Februar 2017 hat der EU-Wettbewerbsrat bestätigt, dass Patente auf pflanzliches Material sowie Tiere aus konventioneller Züchtung nicht erteilt werden dürfen. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt dies ausdrücklich, denn Pflanzenzüchtung und neue, innovative Pflanzensorten bilden die Grundlage für Innovationen im Gartenbau. Gleichzeitig erkennt der ZVG an, dass für technische Erfindungen in der Pflanzenzüchtung ein angemessener Schutz im Patentrecht notwendig ist.
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