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EU-Parlament

ZVG begrüßt Entschließung zum biologischen Pflanzenschutz mit geringem Risiko

Das Europäische Parlament hat am 15. Februar 2017 einen Entschließungsantrag zum biologischen Pflanzenschutz mit geringem Risiko angenommen. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) begrüßt die Initiative, die Zulassung von Wirkstoffen mit geringem Risiko voranzutreiben, um ausreichende Verfügbarkeit für den Pflanzenschutz sicherzustellen, weist aber auf die Notwendigkeit des integrierten Pflanzenschutzes hin.

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Darin stellt das EU-Parlament fest, dass vielfältige Instrumente für den Schutz von Kulturpflanzen benötigt werden. Auch der Zugang zu angemessenen Pflanzenschutzverfahren ist von entscheidender Bedeutung, um Schäden vorzubeugen, die durch Schädlinge und Krankheiten verursacht werden. Diese Feststellungen begrüßt der ZVG ausdrücklich.

ZVG-Generalsekretär Bertram Fleischer erklärt: „Das EU-Parlament hat in seiner Entschließung anerkannt, dass Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden müssen, um unter anderem den Lebens- und Futtermittelbedarf zu decken.“ Dass dabei dem biologischen Pflanzenschutz mit geringem Risiko Vorzug zu geben sei, leite sich aus dem integrierten Pflanzenschutz ab, zu dem sich der ZVG ausdrücklich bekennt. „Das Parlament forderte außerdem, dass die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern sei. Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Noch immer ist die Zulassung auf dem Gebiet der Wirkstoffe generell, aber auch bei biologischem Pflanzenschutz mit geringem Risiko schleppend und muss dringend verbessert werden“, so Fleischer weiter.

Der ZVG betont weiterhin die Notwendigkeit des chemischen neben dem biologischen Pflanzenschutz als Teil des integrierten Pflanzenschutzes. Dies gilt vor allem für Kulturen, für welche noch keine alternativen Methoden und Wirkstoffe für die Bekämpfung von Schädlingen oder Krankheiten zur Verfügung stehen.
 

 

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